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Aufgaben der/des Samtgemeindebürgermeisterin/-meisters

Die/Der Samtgemeindebürgermeister/in ist zunächst einmal als Hauptverwaltungsbeamtin/-beamter  die Chefin/der Chef der Samtgemeindeverwaltung und leitet diese. Er vertritt die Samtgemeinde nach außen, d. h. auch in Gerichtsverfahren. Eine Verwaltungsausbildung ist hierfür zwar nicht Voraussetzung, aber schaden dürfte sie sicher nicht.

In zweiter Linie ist er als Mitglied des Samtgemeiderates auch Kommunalpolitiker.

 

Was verdient ein Samtgemeindebürgermeister?

Die jetzige rot-grüne Landesregierung hat durch Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften beschlossen, dass die Wahlperiode der Samtgemeinde-/Bürgermeister und Landräte nicht mehr 8 Jahre, sondern 5 Jahre dauert. Die Wahl der Samtgemeinde-/Bürgermeister und Landräte soll zukünftig mit den Wahlen zu den Stadt-/Gemeinderäten und Kreistagen stattfinden.

Gleichzeitig wurden die Gehälter (Besoldung) angehoben und "Verbesserungen" der Pensionen durchgesetzt. 

Diese Änderungen sehe ich sowohl in Bezug auf die Dauer der Wahlperiode als auch in Bezug auf die Verbesserungen der Besoldung und Pensionen äußerst kritisch.

 

Die Besoldung richtet sich nach Einwohnerzahl der Samtgemeinde/Gemeinde.

So erhält der Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Holtriem nach der Reform die Besoldungsgruppe 1. Dies sind derzeit monatlich 6.071,98 Euro brutto. Zum vorstehenden Gehalt gibt es zusätzlich eine Amtszulage in Höhe von 265,88 Euro. Daneben kann auch eine Aufwandsent-schädigung bis zu 140,00 Euro gewährt werden.

 

Welche Pensionsansprüche hat der Samtgemeindebürgermeister nach 5 Jahren, wenn er nicht wiedergewählt wird?

Ich kann ironisch sagen: Es lohnt sich, wenn man den Job des Geldes wegen macht!

Nach nur einer Wahlperiode (5 Jahre) hat der Samtgemeindebürgermeister nach den neuen Regelungen einen Pensionsanspruch von ca. 34 % der Besoldungsgruppe 1 (siehe oben).

Allerdings beginnt die Zahlung der Pension nicht mit dem normalen Renten- bzw. Pensionsalter von 67 Jahren.

Die Zahlung der Pension erfolgt sofort mit Ende der Amtszeit des Samtgemeindebürgermeisters (im Jahr 2021) und von da an bis zum Lebensende.

 

 

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