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Was ist die Samtgemeinde und welche Aufgaben hat sie?

 

Die Samtgemeinden wurden in Niedersachsen gebildet, um kleineren Gemeinden die Möglichkeit zu geben, ihre Verwaltungskraft durch einen verwaltungsmäßigen Zusammenschluss zu stärken. 

Es handelt sich somit um eine Verwaltungsgemeinschaft, bei der die Mitgliedsgemeinden rechtlich weiter selbständig bleiben und ihre Angelegenheit weitgehend selber regeln können.

Die Aufgaben einer Samtgemeinde sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§ 98 Abs. 1 NKomVG) aufgelistet.

Dies sind u. a. die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, das Feuerwehrwesen. Sie übernimmt auch die Trägerschaft von Grundschulen, den Bau und die Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen, die Einrichtung und Unterhaltung von Büchereien und Sportstätten, soweit diese mehreren Mitgliedsgemeinden dienen, und kann weitere Aufgaben der Mitgliedsgemeinden übertragen bekommen, beispielsweise den Bereich Tourismus.

Die Samtgemeinden erfüllen ferner alle Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden, wie das Pass- und Meldewesen.

Die Samtgemeinden sind zudem verpflichtet, ihre Mitgliedsgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Samtgemeinden übernehmen für ihre Mitgliedsgemeinden auch die Führung der Kassengeschäfte und erheben für diese die fälligen Gemeindeabgaben. Außerdem ist die Samtgemeinde Holtriem auch für die Kindergärten bzw. -tagesstätten zuständig.

Der Aufgabenkatalog für die Samtgemeinde Holtriem finden Sie auch in der Hauptsatzung der Samtgemeinde.

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