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Mit der Ablehnung eines Antrages auf Durchführung einer Bürgerbefragung zum Thema Windenergie  im Frühjahr dürften die Mitglieder des Samtgemeinderates einiges zur Steigerung der Poltikverdrossenheit getan haben.

Warum man den Mut im Gegensatz zur Samtgemeinde Esens nicht fand, sich dem Bürgerwillen zu stellen, ist rätselhaft, da das Ergebnis der Bürgerbefragung für den Rat auch noch unverbindlich ist.

In der Samtgemeinde Holtriem müssen die formellen Voraussetzungen für die Bürgerbeteiligung, die im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes aufgeführt wird, geschaffen werden, damit die Bürgerinnen und Bürger auch zwischen den Kommunalwahlen Ihren politischen Willen zeigen können.

Wer sich dem verschließt, schürt nur eine weiter steigende Politikverdrossenheit.

So könnte eine Grundsatzsatzung für Bürgerbefragungen in der Samtgemeinde Holtriem aussehen:

Satzung zur Bürgerbefragung

 

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